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Therapie

Herausforderungen für ältere Querschnittgelähmte

1970 waren Menschen, welche eine Querschnittlähmung erlitten, durchschnittlich 29 Jahre alt. Bis 2016 hat sich dieses Durchschnittsalter stark erhöht: Betroffene sind im Schnitt 42 Jahre alt. (Quelle: National Spinal Cord Injury Statistical Center).

Wir sind also zunehmend mit älteren Menschen konfrontiert, welche nach einem Unfall – häufig sind es Stürze – oder nach einer Erkrankung querschnittgelähmt sind und eine Rehabilitation benötigen. Die damit verbundenen Herausforderungen sind vielfacher Natur.

Ältere Patienten brauchen für die Rehabilitation mehr Zeit

Das Bewältigungsvermögen, also die mentale Verfassung, ist bei älteren Menschen identisch wie bei jüngeren Patienten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ältere Menschen dem Umgang mit einer Querschnittlähmung weniger gut gewachsen sind als jüngere. Im Rehabilitationsprozess älterer Menschen wirken sich jedoch die abnehmende Kraft und die reduzierte physische Belastbarkeit erschwerend aus. Altersbedingte kognitive Einschränkungen, wie ein schwächer werdendes Gedächtnis, welches es schwieriger macht, vermittelte Techniken zu erlernen, sind ebenfalls Herausforderungen. Das bedeutet in erster Linie, dass ältere Menschen für die Rehabilitation mehr Zeit benötigen und nach Abschluss der Rehabilitation häufig mehr Assistenz benötigen bei ihren alltäglichen Verrichtungen als jüngere Menschen.

Finanzielle Ressourcen werden mit dem Alter knapper

Die grösste Herausforderung für ältere Querschnittgelähmte stellen die nicht ausreichend vorhandenen finanziellen Ressourcen dar:

  • Die Versicherungen machen in der Rehabilitation von querschnittgelähmten älteren Menschen oft mehr Druck und drängen auf eine eher kürzere Rehabilitationszeit, obwohl diese Patienten eigentlich eine längere Zeit bräuchten.
  • Mit dem Älterwerden werden die Assistenzressourcen knapper. Die Partnerin oder der Partner sind altersbedingt oft nicht mehr so belastbar und können daher weniger Assistenz anbieten. Manchmal ist der Partner zudem bereits verstorben und es kommen daher nur externe Assistenzangebote, wie beispielsweise die Spitex in Frage. Deren zeitliche Verfügbarkeit ist zudem begrenzt und ihre Finanzierbarkeit abhängig vom persönlichen Budget.
  • Mit der AHV-Rente und den Ergänzungsleistungen (immerhin 12.4 Prozent der AHV-Rentnerinnen und Rentner sind Bezüger) können Assistenzleistungen, welche nicht effektive Behandlungspflegeleistungen betreffen, sondern zum Beispiel mit Unterstützung im Haushalt und in der Mobilität verbunden sind, nicht finanziert werden.
  • Viel günstiger und baulich älterer Wohnraum ist nicht behindertengerecht.

Wenn wir durch Rehabilitation ältere Menschen wieder in ihr bisheriges Lebensumfeld zurückbringen wollen, brauchen wir einerseits ein Rehabilitationsteam, welches mit etwas mehr Geduld arbeitet sowie mehr finanzielle Ressourcen. Letzteres ist ein Auftrag an uns Bürgerinnen und Bürger.

Daniel Stirnimann 

ist klinischer Psychologe und Psychotherapeut. Seine Ausbildung absolvierte er an der Universität Zürich und Pantéon Sorbonne in Paris. Er war u.a. als Leiter der psychologischen Beratung an der Universitätsklinik Balgrist tätig.